AGB


Info

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der tonic-events oHG Event-Agentur im Folgenden tonic-events genannt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen tonic-events und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht tonic-events hiermit ausdrücklich.

 

 

 

 

§ 1 Vertragsabschluss

  1. Verträge zwischen tonic-events und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch tonic-events zustande. Angebote sind freibleibend.
  2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von tonic-events und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
  3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
  5. tonic-events verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 2 Preise

  1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Die MwSt. wird einzeln ausgewiesen und ist extra gekennzeichnet.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von tonic-events. Tonic-events ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person/Firma vorzulegen.

 

§ 3 Zahlung

 

Tonic-events ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist tonic-events berechtigt, zur Deckung des laufenden Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
* 1/2 der vereinbarten Vergütung mit der Beauftragung durch den Auftraggeber.
* 1/2 des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung nach Durchführung der Veranstaltung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

 

 

 

§ 4 Rücktritt

 

  1. Für den Fall, dass der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen storniert, ist dieser Rücktritt vom Kaufvertrag nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und tonic-events an einem Werktag zugeht.
  2. Im Falle des wirksamen Rücktritts vom Kaufvertrag ist der Auftraggeber zur Zahlung folgender Stornogebühren verpflichtet:
    2.1 Rücktritt bis zu 14 Kalendertagen vor Leistungsbeginn: 25% des vereinbarten Preises.
    2.2.  Rücktritt 13 bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises.
    2.3.  Rücktritt 6 bis 2 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 % des vereinbarten Preises.
    2.4
    Rücktritt 24 Stunden vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises.
  3. Die Kosten für Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind unabhängig von der vorgenannten Staffelung in entstandener Höhe voll zu leisten.
  4. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem tonic-events zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
  5. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
  6. Für jeden Fall des Rücktritts durch tonic-events wird die Haftung von tonic-events gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
  7. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von tonic-events zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast.

 

 

 

 

§ 5 Kündigung

 

 

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl tonic-events als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann tonic-events für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

 

 

§ 6 Haftung

 

  1. Die Haftung von tonic-events gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist insgesamt auf die Höhe des einfachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch tonic-events herbeigeführt wurde.
  2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen tonic-events und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von tonic-events grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
  3. Bei einem Leistungsangebot von tonic-events mit erhöhtem Risiko kann tonic-events die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Tonic-eventsverpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall tonic-events als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
  4. Tonic-events übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze, soweit sie eventuelle Schäden nicht zu vertreten hat. Insoweit stellt der Auftraggeber tonic-events von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von tonic-events gegenüber erhoben werden.
  5. Tonic-events haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

 

 

 

 

§ 7 Miete und Lieferung

 

  1. Soweit tonic-events Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von tonic-events ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
  2. Tonic-events kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
  3. Bei Lieferung der Mietsachen wird ein Mindestbestellwert von 100 EUR netto exklusive Lieferkosten vereinbart. Andernfalls wird eine Unkostenpauschale gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Die Auslieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Vertragspartner eine Anlieferung durch die tonic-events oHG an eine von ihm angegebene Anschrift, so werden die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
  5. Der Aufbau der Mietsachen bedarf der expliziten Beauftragung und ist ausdrücklich nicht in den Mietpreisen enthalten, soweit dies nicht explizit aufgeführt ist. Die hierfür anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt.

 

 

 

§ 8 Vermittlungsleistung

 

  1. Tonic-events haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
  2. Soweit tonic-events als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen und Dergleichen tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von tonic-events hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist tonic-events so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von tonic-events vermittelt worden. Tonic-events hat in diesem Fall Anspruch auf die Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an tonic-events gezahlt hätte.

 

 

 

§ 9 Gewährleistung

 

  1. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
  2. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch tonic-events begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen tonic-events unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen tonic-events nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
  3. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind (Infrastruktur wie Strom, fließend Wasser, etc.). Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen (Schanklizenz, GEMA, etc.) einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt tonic-events von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

 

 

 

§ 10 Konkurrenzschutz

 

Die von tonic-events eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

 

 

§ 11 Vorverkaufsbestimmungen

  1. Bei Karten, die bei tonic-events im Vorverkauf erworben werden, gilt grundsätzlich der Einlass unter Vorbehalt. Minderjährigen, stark alkoholisierten sowie unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Einlass grundsätzlich verwehrt.
  2. Der Kunde kann für Veranstaltungen von tonic-events Online-Tickets kaufen, er nimmt damit am Online Vorverkauf teil. Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben vollständig, richtig und gewissenhaft anzugeben und trägt die volle Haftung für fehlerhafte oder unrichtige Angaben, falls hieraus Ticketfehlbestellungen entstehen oder dadurch eine Ticketauslieferung nicht möglich ist. Nach Abschluss der Bestellung bekommt der Kunde automatisch eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der E-Mail-Account genügend freien Speicher zur Zustellung aufweist. Der Kunde verpflichtet sich im

 

Falle einer Nichtzustellung zuerst seinen eventuell eingerichteten E-Mail-Spamordner auf unsere Buchungsbestätigung hin zu kontrollieren. Wenn dies erfolglos verläuft, ist der Kunde verpflichtet, tonic-events unverzüglich per E-Mail über die Nichtzustellung zu informieren. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat er trotzdem die vollen Kosten der Bestellung zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, alle in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben, Daten und Bestellmengen unmittelbar nach Zustellung auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls fehlerhafte Angaben tonic-events mitzuteilen. Nach Ablauf von 24 Stunden sind Änderungen nicht mehr möglich. Nach bestätigtem Zahlungseingang erhält der Kunde eine E-Mail mit einer Reservierungsnummer. Mit dieser erhält er in Verbindung aus Reservierungsnummer und Nachname Einlass an der Abendkasse. Das System bietet eine Übertragbarkeit der Tickets an, jeder mit richtiger Kombination aus Nachname und Reservierungsnummer erhält Eintritt. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Daten mitverantwortlich.

  1. Alle abgeschlossenen Bestellungen sind per Überweisung zu zahlen. Der in der Buchungsbestätigung angegebene Endbetrag ist inklusive aller Vorverkaufsgebühren sofort fällig. Alle notwendigen Bankdaten zur Überweisung aus dem In- und Ausland sind in der Buchungsbestätigung angegeben. Bei Zahlungsverzögerungen hat der Kunde tonic-events umgehend in Kenntnis zu setzen. Alle Ticketarten können bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang gesperrt werden.
  2. Nach Abschluss der Ticketbestellung mit dem Klick auf "absenden", hat der Kunde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß § 312 b BGB. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, ist er verpflichtet dies in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf der zweiwöchigen Frist und automatisch am Tag der Veranstaltung. Jede Bestellung von Tickets ist unmittelbar nach Absenden bindend, da der ausgewiesene Gesamtbetrag fällig und vom Kunden in voller Höhe zu bezahlen ist.

 

§ 12 Schlussbestimmung

  1. Alle personenbezogenen Daten, die tonic-events zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Hochheim. Der Auftraggeber kann tonic-events unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Wiesbaden verklagen.